Seit 28. Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), und es erfasst auch Onlineshops für Verbraucher. Viele Shopbetreiber haben davon gehört, wissen aber nicht, ob es sie betrifft und was genau sie tun müssen. WooCommerce allein beantwortet das nicht, denn es geht um Ihren Shop mit Ihrem Theme, Ihren Plugins und Ihren Inhalten.
Dieser Artikel zeigt, wann das Gesetz für Sie gilt, was es verlangt, wie Sie Ihren Shop selbst prüfen und warum ein Barrierefreiheits-Widget das Problem nicht löst.
Gilt das Gesetz für Ihren Shop?
Drei Fragen klären das meist:
- Verkaufen Sie an Verbraucher? Das Gesetz gilt für Dienstleistungen „für Verbraucher und Verbraucherinnen“ und nennt die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr ausdrücklich (§ 2 Abs. 2 Z 6). Gemeint sind Dienstleistungen über Websites und Apps, die auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags zielen (§ 3 Z 27). Ein Shop, der ausschließlich an Unternehmen verkauft, fällt nach diesem Wortlaut nicht darunter.
- Sind Sie ein Kleinstunternehmen? Weniger als zehn Beschäftigte und entweder höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 2 Millionen Euro Jahresbilanzsumme (§ 3 Z 19). Dann sind Sie als Anbieter einer Dienstleistung von den Anforderungen ausgenommen (§ 6 Abs. 1). Die WKO weist darauf hin, dass ein späterer Umbau nach einem Wachstum teurer werden kann. Halten Sie Unterlagen zu Beschäftigten und Umsatz bereit, denn auf Verlangen müssen Sie die Ausnahme belegen (§ 24 Abs. 2). Das Behindertengleichstellungsgesetz besteht laut WKO neben dem BaFG; lassen Sie klären, was das für Ihren Shop bedeutet.
- Läuft der Shop schon länger? Das schützt nicht: Laut WKO fällt der Betrieb eines Webshops nicht unter die Übergangsfrist des § 37.
Was das Gesetz verlangt
Der Shop muss barrierefrei sein (§ 14 Abs. 1 mit den Anforderungen in Anlage 1). Für den elektronischen Geschäftsverkehr nennt Anlage 1 auch die Funktionen zur Identifizierung, Sicherheit und Zahlung, wenn sie Teil der Dienstleistung sind, und die Weitergabe von Informationen zur Barrierefreiheit Ihrer Produkte, wenn der Hersteller sie liefert. Es reicht also nicht, wenn nur die Startseite funktioniert: Der ganze Weg bis zum Kauf zählt.
Als Maßstab dient eine Norm. Anlage 3 erlaubt, harmonisierte Normen anzuwenden. In Frage kommt die EN 301 549: In der Fassung V3.2.1 übernimmt ihr Kapitel 9 für Websites die Kriterien der WCAG 2.1 in den Stufen A und AA. Die neuere Fassung V4.1.1 ist auf WCAG 2.2 ausgerichtet, und die WKO empfiehlt, sich schon an 2.2 zu orientieren. Prüfen Sie deshalb gleich nach WCAG 2.2 AA. Für Shops zählt das etwa bei der Größe von Mengen-Buttons und bei Elementen, die eine feste Kopfzeile oder das Cookie-Banner verdeckt, wenn man per Tastatur dorthin springt.
Sie müssen darüber informieren. Nach § 14 Abs. 2 und Anlage 3 beschreiben Sie, wie Ihr Shop die Anforderungen erfüllt, in einer barrierefreien Form. Das Gesetz nennt die AGB oder ein ähnliches Dokument. Die WKO rät von den AGB ab, empfiehlt einen eigenen Button und bietet auf ihrer Seite einen Formulierungsvorschlag. Bereitzustellen ist die Information schriftlich und mündlich, und zwar solange Sie die Dienstleistung anbieten.
Der Shop muss barrierefrei bleiben. § 14 Abs. 3 verlangt geeignete Verfahren dafür, dass die Anforderungen stets erfüllt werden. Ein Plugin-Update oder ein neues Theme kann wieder etwas kaputt machen; prüfen Sie den Kaufablauf also nicht nur einmal.
Mängel sind zu beheben und zu melden. Genügt der Shop den Anforderungen nicht, sind die nötigen Korrekturen vorzunehmen, und das Sozialministeriumservice ist unverzüglich zu informieren, ebenso die Behörden anderer EU-Länder, in denen Sie die Dienstleistung erbringen (§ 14 Abs. 4). Anzugeben sind die Mängel und die Korrekturen.
Was WooCommerce mitbringt und was nicht
WooCommerce beschreibt sein eigenes Frontend als „substantially conformant“ mit WCAG 2.2 AA; ein Audit von 2024 habe Punkte ergeben, an denen noch gearbeitet werde (WooCommerce). Das ist eine gute Grundlage, sagt aber nichts über Ihren Shop. Theme, Seitenbaukasten, Zusatzplugins für Filter, Varianten oder Kasse und Ihre eigenen Inhalte entscheiden mit.
Prüfen Sie deshalb besonders, was über WooCommerce hinaus dazugekommen ist: Filter, Variantenauswahl, Mengenfelder mit Plus und Minus, Warenkorb im Seitenpanel, Cookie-Banner, Felder in der Kasse und die Einbindung der Zahlungsanbieter.
Weg 1: selbst prüfen
Für einen ersten Eindruck reicht etwa eine halbe Stunde pro Kaufablauf. Gehen Sie einmal vom Banner bis zur Zahlungsseite durch den Shop:
- Nur mit der Tastatur. Legen Sie die Maus weg. Sehen Sie immer, wo Sie sind? Kommen Sie an jedes Element heran, auch an Filter, Variantenauswahl und Mengenfeld? Bleiben Sie nirgends hängen?
- Zoom auf 200 und 400 Prozent. Bleibt der Text vollständig, überlappt nichts, muss man beim Lesen nicht seitlich scrollen? Lässt sich am Handy mit zwei Fingern vergrößern?
- Mit Screenreader. NVDA ist für Windows kostenlos. Wird jedes Feld in der Kasse mit Namen angesagt? Machen Sie absichtlich einen Fehler: Hören Sie die Fehlermeldung, und ist klar, zu welchem Feld sie gehört? Haben Bild-Links und Symbol-Buttons einen sinnvollen Namen?
- Automatische Tests. axe DevTools und WAVE finden fehlende Beschriftungen und Alternativtexte in wenigen Minuten. Sie decken aber nur einen Teil der Kriterien ab und melden auch Fehlalarme, etwa beim Kontrast über Bildern. Ein fehlerfreier Testlauf heißt nicht, dass der Shop barrierefrei ist.
Testen Sie auch den gefüllten Warenkorb und die Schritte in der Kasse, nicht nur die Startseite. Viele Probleme zeigen sich erst dort. Für das, was Sie dabei finden, gilt die Meldepflicht oben.
Weg 2: ein Widget? Besser nicht
Barrierefreiheits-Widgets, sogenannte Overlays, legen sich als Schaltfläche über die Seite und versprechen, das Thema mit einer Zeile Code zu erledigen. Das Europäische Behindertenforum und die IAAP haben dazu klar Stellung genommen: „Overlays do not make the website accessible or compliant with European accessibility legislation“ (EDF, 2023). Ein Filter, der nicht per Tastatur bedienbar ist, wird durch eine Schaltfläche darüber nicht bedienbar. Das Geld ist in Korrekturen am Theme und an den Plugins besser angelegt.
Weg 3: den Shop korrigieren
Was die Prüfung findet, wird dort behoben, wo es entsteht: im Theme, in den Plugins, in den Texten und Bildern. Manches ist schnell erledigt, etwa fehlende Feldbezeichnungen oder ein sichtbarer Fokus. Anderes braucht einen Austausch, wenn ein Plugin für Filter oder Kasse nicht bedienbar ist.
Wenn Sie das nicht selbst machen möchten: Wir prüfen Ihren Kaufablauf mit Tastatur, Zoom und Screenreader, trennen bestätigte Fehler von Fehlalarmen und korrigieren sie in Ihrem Shop. Schreiben Sie uns. Mehr zu unserer Arbeit: WooCommerce bei opuswerk.
Und wenn es nicht geht?
Das Gesetz kennt Ausnahmen für eine grundlegende Veränderung der Dienstleistung (§ 17) und für eine unverhältnismäßige Belastung (§ 18). Beides ist kein bloßer Satz in der Erklärung: In beiden Fällen ist die Beurteilung zu dokumentieren, fünf Jahre ab der letzten Erbringung der Dienstleistung aufzubewahren und das Sozialministeriumservice zu informieren. Eine unverhältnismäßige Belastung ist bei Änderungen der Dienstleistung, auf Verlangen der Behörde und mindestens alle fünf Jahre neu zu beurteilen; wer für die Barrierefreiheit fremde Mittel erhalten hat, kann sich nicht darauf berufen (§ 18 Abs. 6 und 7). Laut WKO sind die Grenzen für diese Ausnahmen sehr eng.
Und rechtlich?
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Ob und wie das Gesetz für Ihren Shop gilt, klärt Ihre Rechtsberatung; eine erste Anlaufstelle ist die WKO. Zuständig für die Marktüberwachung ist das Sozialministeriumservice. Laut WKO kommt in der Regel zuerst die Aufforderung, die Mängel zu beseitigen. § 36 sieht für nicht barrierefreie Dienstleistungen Geldstrafen bis 80.000 Euro vor, für kleine und mittlere Unternehmen bis 50.000 Euro. Den Wortlaut finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes.
opuswerk baut und betreut WooCommerce-Shops und prüft sie auf Barrierefreiheit.